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Das Schwefeln war schon in der Antike bei den alten Griechen bekannt und wurde unter anderem von Homer sowie Plinius dem Älteren beschrieben. Der schlechte Ruf, der der Schwefelung von Produkten nach wie vor anhaftet, hat in erster Linie mit einer immer wieder vorkommenden Überdosierung des Schwefels, insbesondere im Wein, zu tun. Der Vorgang des Schwefelns wurde bis in das 17. Jahrhundert hinein als Geheimnis gehütet, nur Fachkundige wussten, wie es vonstattenging. Jeder Wein enthält natürlichen Schwefel, doch eine weitere Zugabe von Sulfiten ist aus Gründen der Konservierung, Stabilisierung, Hygiene etc. eine sehr effiziente Maßnahme, wird unter Winzern nach wie vor eingesetzt und ist bis heute im Weinbau nicht komplett zu ersetzen. Ganz ohne Schwefel geht es also beim Wein nicht.
Erste Regulierung der zulässigen Schwefelmenge
Die erste Regulierung erfuhr der Einsatz von Schwefel durch Kaiser Maximilian I., der sich immer schon als Förderer der Künste und Wissenschaften verstand. Er erlaubte im späten 15. Jahrhundert den Einsatz von Schwefel, setzte aber zugleich einen Grenzwert fest, der nach heutigen Maßstäben in etwa 40 mg/l betragen dürfte. Dies war ein erster Schritt, um dem übermäßigen Einsatz der so gut wie unerlässlichen Beigabe von Sulfiten im Wein entgegenzuwirken. Auch die Europäische Union regelt seit 2005 gemäß einer Verordnung die Deklarationspflicht für die Schwefelung von Weinen, daher kann man seither auf sehr vielen Etiketten den Zusatz „Enthält Sulfite“ entdecken. Die Deklaration ist unter einem Grenzwert von 10 mg/l jedoch nicht mehr vorgeschrieben.
Gründe für den Einsatz von Schwefel in Trockenfrüchten
Für den Einsatz von Schwefeldioxid bei Lebensmitteln gibt es heute zahlreiche Richtlinien und strenge Grenzwerte. Die Zugabe von Schwefel hat auch bei Obst und Früchten Auswirkungen auf eine längere Haltbarkeit, da im Schwefeldioxid ein Antioxidationsmittel enthalten ist, das die Wirkung des Sauerstoffs auf die Früchte unterdrückt und somit das Wachstum von unerwünschten Mikroorganismen, Pilzen und Bakterien hemmt.
Die Haltbarkeit beträgt jedoch selbst bei ungeschwefelten Produkten in etwa ein ganzes Jahr und durch die Trocknung bzw. den Entzug eines großen Teils des enthaltenen Wassers sind auch diese bei richtiger Lagerung ein sehr sicheres Lebensmittel. Vordergründiger für die Verwendung des sogenannten Zusatzstoffes ist vielmehr schlichtweg die in manchen Augen schönere Optik.
Durch die Behandlung mit Schwefel behalten die Früchte ihr natürliches Aussehen und werden nicht braun bzw. dunkel. Apfelringe bleiben elfenbeinfarben bis weiß und Aprikosen leuchtend gelb-orange. Anhand unserer drei verschiedenen Aprikosen-Produkte lässt sich dies recht anschaulich verdeutlichen. Während unsere getrockneten Wild-Feigen eine orange-bräunliche bis dunkelbraun-gräuliche Farbe und unsere naturbelassenen, getrockneten Aprikosen eine rötlich-dunkelbraun bis beinahe schwarze Farbe aufweisen, strahlen unsere geschwefelten, getrockneten Aprikosen in einem gelb-orangen Farbton, dass man rein von der Farbigkeit her meinen möchte, sie wären gerade frisch geerntet worden und wurden gar nicht getrocknet. Dies liegt an dem Zusatz von Schwefel und dem damit einhergehenden „Schutz“ vor dem farbverändernden Sauerstoff.
Gesundheitliche Aspekte von Schwefel in Trockenfrüchten
Generell ist der Verzehr von getrocknetem, geschwefelten Obst nicht ungesund. Die allermeisten Menschen haben überhaupt keine Probleme mit dem Verzehr von geschwefelten Trockenfrüchten. In seltenen Fällen kann er jedoch bei manchen Kopfschmerzen oder Übelkeit verursachen und bei Asthmatikern können manche Schwefelverbindungen Asthmaanfälle hervorrufen. Darüber hinaus wurden in seltenen Fällen von allergischen und allergieähnlichen Reaktionen (Pseudoallergien) berichtet. Im Übrigen hat die giftige Substanz namens Schwefelsäure, an die so mancher vielleicht zuerst denkt, wenn er von geschwefelten Früchten hört, definitiv nichts an Lebensmitteln verloren, denn dies könnte wirklich sehr gefährlich und gesundheitsschädlich sein.
Was ist nun besser? Geschwefelt oder ungeschwefelt?
Solange keine medizinische Kontraindikation (Gegenanzeige) vorliegt, ist gegen den Verzehr von geschwefelten Trockenfrüchten nichts einzuwenden. Ob man sich nun für die in mancher Augen „schöneren“ Trockenfrüchten entscheidet oder doch lieber das naturbelassene Pendant vorzieht, bleibt wohl jedem selbst überlassen. Wer den Fokus auf eine möglichst naturbelassene, bewusste Ernährung legt, wird wohl eher zu den unbehandelten Produkten greifen. Wer hingegen auf eine ansprechende Optik, sei es bei Aprikosen als Backzutat oder als Dekoration, Wert legt, wird vielleicht zum geschwefelten Produkt tendieren.